Mitgliedschaft bei der Wählervereinigung BÜRGER FÜR BÜRGER Wittmund
Jede/Jeder Mitbürgerin/Mitbürger, die/der sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bekennt, die Satzung der BFB Wittmund anerkennt und parteilos ist, kann Mitglied beim BFB werden. Jugendliche haben erst ab 16 Jahren aktives und passives Wahlrecht zu den Organen der BFB Wittmund.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 50 € Jahresbeitrag. Darüber hinausgehende Beitragseingänge werden als Spenden verbucht und sind steuerlich absetzbar.
Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind beitragsfrei.
Familienmitglieder bezahlen zusätzlich nur 30 € Jahresbeitrag, bei Studenten reduziert sich der Beitrag auf 20 € im Jahr.
Zur Anmeldung kann der Aufnahmeantrag ausgedruckt und an den BFB geschickt werden.
Auszug aus der Satzung:
§ 5 Mitgliedschaft
- Mitglieder können nur natürliche Personen sein, die sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bekennen und die Satzung der BFB Wittmund anerkennen. Mitglieder müssen parteilos sein. Jugendliche haben erst ab 16 Jahren aktives und passives Wahlrecht zu den Organen der BFB Wittmund.
- Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der BFB Wittmund. Im Streitfall entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit endgültig. Es besteht keine Verpflichtung, dem Antragsteller eine Begründung für eine eventuelle Ablehnung mitzuteilen.
- Der Beitritt ist kostenlos. Die BFB Wittmund finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Die Beitragshöhe wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Es handelt sich um einen im Voraus zu entrichtenden Jahresbeitrag. Bei unterjähriger Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt keine Rückerstattung.
- Die Mitgliedschaft in der BFB Wittmund endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt kann jederzeit schriftlich beim Vorstand erklärt werden. Austritt und Ausschluss werden wirksam zum jeweiligen Monatsende, soweit nicht eine sofortige Wirksamkeit beschlossen wird.
- Der Ausschluss eines Mitgliedes kann erfolgen, wenn
1. es gegen die Satzung der BFB Wittmund verstößt;
2. es gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verstößt, die freiheitlich demokratische Grundordnung ablehnt oder zu zerstören versucht.
Über einen Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung. Dem betroffenen Mitglied muss vorher die Möglichkeit der Anhörung durch die Mitgliederversammlung gegeben werden. Ein Ausschluss ist dem Betroffenen unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis.